Regione: Germania
Sicurezza

Datenschutz darf kein Täterschutz sein - 14 Tage IP-Adressenspeicherung = 84,5% Ermittlungserfolg

La petizione va a
Marco Buschmann, Bundesjustizminister und Nancy Faeser, Bundesinnenministerin
11.085 Supporto 10.721 in Germania
21% di 50.000 per quorum
11.085 Supporto 10.721 in Germania
21% di 50.000 per quorum
  1. Iniziato luglio 2023
  2. Collezione ancora 3 settimane
  3. Trasferimento
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Accetto che i miei dati vengano archiviati . Decido io chi può vedere il mio sostegno. Posso revocare questo consenso in qualsiasi momento .

 

28/07/2023, 06:17

Fehler gefunden und korrigiert. Es ist offen gesprochen ein wenig nervig - nach jeder Änderung dieses Feld bearbeiten zu müssen. VG


Neuer Petitionstext:

IP-Adressenspeicherung gegen sexuelle und pornografische Ausbeutung von Kindern in Deutschland! Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist am Mittwoch, 21. Juni 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung des Gremiums stand unter anderem ein Fachgespräch zum Thema „Evaluation der Programme zum Kinderschutz sowie der EU-Verordnung und IP-Adressspeicherung nach EuGH-Urteil mit Blick auf kinderschutzrechtliche Aspekte“. (21.06.2023) Hier geht´s zur öffentlichen Sitzung * bitte unbedingt anschauen! Es ist zu beachten, dass alle Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nur das Hellfeld, also die angezeigten und an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergebenen Fälle abbilden. Man ist sich einig: Das Dunkelfeld im Deliktbereich des sog. sexuellen Kindesmissbrauchs ist um ein Vielfaches größer als angezeigt. An kernpädophile oder anderweitig ausgerichtete Tätergruppierungen heranzukommen, ist sehr schwierig, zumal die Täterpersonen häufig aus dem engsten familiären Nahraum der betroffenen Kinder kommen und gut untereinander vernetzt sind. Missbrauchsdarstellungen sind Dokumentationen, teilweise schwerster, sexuell motivierter Gewaltverbrechen an Kindern. Die meisten Hinweise über entsprechende illegale Useraktivitäten werden freiwillig von dem National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) an das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet. Im Jahr 2013 waren das 3.300 Eingänge, 2016 schon 33.000 Eingänge, 2022 136.000 Eingänge von denen 90.000 strafrelevant waren und in 80.000 unterschiedlichen Vorgängen bearbeitet wurden. Man geht davon aus, dass es im Jahr 2023 zu 210.000 EingängeEingängen kommen wird. Eine dramatische Zahl, vor allem wenn man sich vorstellt, dass in jedem einzelnen Fall mind. ein Kind betroffen ist. Die aktuelle IP-Adressenspeicherung beträgt bei der Deutschen Telekom AG, Vodafone & Telefonica bis zu 7 Tage, bei 1&1 zukünftig bis zu 7 Tage und bei Freenet 0 Tage. Wenn also ein Hinweis auf eine unbekannte Täterperson eingeht, ist der erste Ermittlungsansatz die IP-Adresse (im besten Fall noch der entsprechende Port) *Hinweis: Die IP-Adresse wäre bildlich gesprochen das Haus und der Port die Wohnung. Nun sollte die Abfrage der IP-Adresse beim Provider (TKDA) abgefragt werden. So kann zumindest die Identifizierung des von der Täterperson genutzten Anschlusses erfolgen. Wer diesen Anschluss am Ende des Tages wirklich nutzt bzw. in der Vergangenheit genutzt hat muss im Weiteren ebenso ermittelt werden. Das Ziel ist also, die Identifizierung der Täterperson mit IP-Adresse [inkl. Zeitstempel] für weitere Maßnahmen. Worum es ausdrücklich nicht geht: Eine Rekonstruktion des Internetverhalten der Person (Persönlichkeitsprofil) vorzunehmen. Keine Chatkontrolle! In diesem gesamten Prozess der IP-Adressenspeicherung soll es lediglich um die Abfrage verdächtiger IP-Adresse gehen. Die Auswertung des Bundeskriminalamtes zeigt deutlich, dass die IP-Adresse in diesen Fällen der erfolgreichste Ermittlungsansatz ist. Machte sie in einer Stichprobe von 1000 Fällen immerhin 43 % vom Ermittlungserfolg aus. In 28 % waren es die Telefonnummern, in 6 % die E-Mail-Adressen und bei 25 % der Fälle war keiner dieser Ermittlungsansätze erfolgreich. Schaut man sich die Verwendung der IP-Adressen im NCMEC-Prozess an, so stellt man relativ schnell fest, dass 24 % der IP-Adressen nicht beauskunftbar waren, 34 % verfristet und bei 1 % nicht angeliefert wurden. Zusammenfassend bedeutet das, dass in 59 % der Stichproben, aus den Hinweisen von NCMEC, der erfolgreichste Ermittlungsansatz, nämlich die IP-Adressen, fehlten und auch nicht mehr ermittelt werden konnten. Eine angemessene und angepasste Speicherfrist hätte hier sehr geholfen. Vor allem den betroffenen Kindern.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 22 (22 in Deutschland)


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