Region: Bonn
Borgerrettigheter

Der Zaun "Am Bolzplatz" muss weg!

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Bürger und Bürgerinnen in Bonn
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4% av 2 500 for quorum
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Am 14.11.23 wurde ein Zaun am Wendekreis ("Am Bolzplatz", 53229 Bonn) zwischen dem in Privatbesitz befindlichen Garagenvorplatz und dem städtischen Bolz- und Spielplatz von der Stadt Bonn errichtet. Der über zwei Meter hohe Zaun verhindert seitdem das Betreten des Bolzplatzes über den Garagenvorplatz.

Grund für dessen Errichtung war nach Information der Stadt Bonn der Hinweis eines Bürgers auf bestehende Verkehrssicherungspflichten der Stadt.

Eine Information/Befragung der betroffenen sechs Garageneigentümer erfolgte im Vorfeld der Baumaßnahme nicht. Der Verkehrssicherungspflicht wurde bisher durch ein, von den Eigentümern der Garagen, angebrachtes Hinweisschild „Betreten auf eigene Gefahr“ nachgekommen.

Die ebenfalls anwohnenden Spielplatzpaten wurden trotz ihrer seit Jahren bestehenden Funktion als Bindeglied zwischen Stadt und Besuchern des Spielplatzes nicht zur angeblichen Notwendigkeit der Errichtung dieses Zaunes angehört.

Seit der Erbauung der Garagen vor über 40 Jahren wurde von den Anwohnern und Garagenbesitzern der Zugang geduldet gab es keinerlei Unfälle/Vorkommnisse. Die dort ansässigen kinder- und haustierreichen Familien als auch eine Vielzahl von Spaziergängern hatten stets einen kurzen Weg zum Bolz- u. Spielplatz und den Wald, um mit ihren Hunden Gassi zu gehen, Boule zu spielen oder sich auf die Parkbänke zu setzen und die Natur zu genießen.

Dieser ohne sachlichen Grund errichtet Zaun zerstört das Landschaftsbild, bürdet den Anwohnern und Besuchern unnötige Umwege auf, erzeugt Gefahren für die Kinder durch Umwege über befahrene Straßen und ist ein Sinnbild für Geldverschwendung und fehlende Bürgernähe der Stadt Bonn. 
Über diesen „Schildbürgerstreich“ berichtet der General-Anzeiger Bonn am 08.12.23 und 24.02.24 und der WDR in der Bonner Lokalzeit (WDR) am 03.01.24.

In der von der Nachbarschaft am 20.2.2024 organisierten Bürgerversammlung mit mehr als 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden die von der Stadt Bonn vorgetragenen Argumente für den Bau des Zaunes eingehend diskutiert. Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurde dabei übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, dass die Errichtung des neuen Zauns den Zugang zum Bolzplatz und zum nahegelegenen Wald insbesondere für Kinder und ältere Menschen aus der Wohnumgebung erheblich erschwert, ohne die durch die Maßnahme angestrebte „Erhöhung“ der Verkehrssicherheit zu erreichen. Im Gegenteil, es wurde befürchtet, dass durch die Maßnahme ein Gefahrenpotential geschaffen worden ist.

Unstreitig ist, dass der Verwaltung im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht die Aufgabe obliegt, Antrag eines Bürgers, hinsichtlich einer möglichen Gefährdung, einer Prüfung zu unterziehen.
Allerdings umfasst die Verkehrssicherungspflicht nach der ständigen Rechtsprechung diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält. Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist dann genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält. 

Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen von Schäden zu bewahren und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind. Es geht also nicht darum, jeder abstrakten Gefahr vorzubeugen. 
Bei der Entscheidung, ob aus Gründen der Verkehrssicherheit der Bau eines Zauns am Bolzplatz erforderlich und geeignet ist, handelt es sich also erkennbar um eine Ermessensentscheidung, die anhand der konkreten Gefährdungslage zu treffen ist. 

Bedauerlicherweise hat die Verwaltung laut ihrer Aussage die Entscheidung ausschließlich auf die Aktenlage von 1984 gestützt, also rein abstrakt entschieden, ohne die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner und die aktuelle Lage vor Ort in Betracht zu ziehen oder überhaupt zu prüfen. Ob die Maßnahme im konkreten Fall notwendig und zweckmäßig ist, wurde nicht geprüft.

Hätte die Verwaltung, was im Rahmen der Ermessensentscheidung zur Errichtung des Zaunes geboten gewesen wäre, eine umfassende Sachverhaltserhebung vorgenommen, wäre eindeutig erkennbar gewesen, dass mit dem Bau des Zauns neue Gefahrenlagen beim Zugang zum Bolzplatz, insbesondere für Kinder, hervorgerufen werden.

Diese neu geschaffenen konkreten Gefährdungen übertreffen die behauptetet abstrakte Gefahr, die durch den Zaun unterbunden werden sollte, bei weitem.

Die Entscheidung der Stadt zur Errichtung des Zauns und entsprechend ergangene Bescheide sind sowohl formalrechtlich als auch in materieller Hinsicht rechtsfehlerhaft und damit rechtswidrig.

Die Stadt Bonn wird ersucht, unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente eine neue ermessensfehlerfreie Entscheidung mit dem Ziel zu treffen, den Zugang zum Bolzplatz über den Wendehammer wieder zu öffnen.

Grunnen til

Folgende Aspekte hätten bei der Entscheidung zwingend Berücksichtigung finden müssen:
1. Der Bau des Zaunes hat zur Folge, dass der Zugang zum Bolzplatz statt wie bisher über den Wendehammer nur noch über die Straße am Bolzplatz möglich ist. Für Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Kinder, erhöht sich dadurch der Fuß- oder Fahrradweg zum Bolzplatz nicht nur erheblich, sondern ist auch mit einer erheblichen zusätzlichen Gefährdung verbunden. Der ohnehin schmale Bürgersteig auf diesem Weg hat an der engsten Stelle nur eine Breite von 60 cm. Regelmäßig auf diesem Gehweg parkende Autos zwingen Fußgänger zum Ausweichen auf die nicht unerheblich von Fahrzeugen frequentierte Fahrbahn. Für Kindergarten- bzw. Grundschulkinder, die nicht in Begleitung von Erwachsenen unterwegs zum Bolzplatz sind, ist das eine konkrete, alltägliche Gefahr. Der viel zu schmale Gehweg ist, selbst wenn er nicht zugeparkt ist, keine sichere Alternative. Kinder mit Laufrädern und Eltern mit Kinderwagen sind gezwungen, die Fahrstraße zu benutzen.
 2. Der am Bolzplatz entlangführende Fahrradweg stellt eine weitere, ebenfalls sehr konkrete Gefahrenquelle dar, die beim Zugang über den Wendehammer vermieden wird.
 3.  Eine Umfrage bei den Anwohnern hat bestätigt, dass es in über 40 Jahren seit Bestehen des Zugangs über den Wendehammer nicht ein einziges Mal zu einer Gefährdung, geschweige denn zu einem Unfall von Fahrzeugen mit Kindern gekommen ist.
4. Der neue Zaun verhindert zwar den Zugang zum Bolzplatz, nicht aber das Hineinlaufen von Kindern in den Bereich vor den Garagen am Wendehammer.
5. In der jetzigen Form bildet ein sich befindlicher Stichweg neben den Garagen am Wendehammer keine zumutbare Alternative, weil der Zugang zum Bolzplatz durch Sträucher und Bäume derart zugewachsen ist, dass der Zugang nicht möglich ist.
6. Der Zaun stellt mit seiner Höhe von zwei Meter selbst eine Gefahrenlage für Kinder dar, weil nicht auszuschließen ist, dass Kinder sich herausgefordert fühlen könnten, auf und über den Zaun zu klettern (anstatt des längeren Fußweges über die Straße), was bei einer Höhe von zwei Metern lebensgefährlich sein kann. 
7. Alternativem zum Zaunbau, wie beispielsweise der Einbau eines Tors in den errichteten Zaun, sind von der Stadt nicht diskutiert oder angedacht worden.
Da all diese Überlegungen und Argumente keinen Eingang in die Entscheidung der Stadt zum Bau des Zaunes gefunden haben, eine Abwägung, wie sie eine entsprechende Ermessensentscheidung fordert sogar gänzlich unterblieben ist, liegt ein Fall des Ermessensnichtgebrauchs oder Ermessensausfalls vor.
Die Entscheidung der Stadt zur Errichtung des Zauns und entsprechend ergangene Bescheide sind sowohl formalrechtlich als auch in materieller Hinsicht rechtsfehlerhaft und damit rechtswidrig.
Die Stadt Bonn wird ersucht, unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente eine neue ermessensfehlerfreie Entscheidung mit dem Ziel zu treffen, den Zugang zum Bolzplatz über den Wendehammer wieder zu öffnen. 

Dafür sammeln wir Unterschriften. Ohne eine fehlerfreie Sachstandserhebung für eine Ermessungsentscheidung kann nicht einfach von Steuergeldern ein Zaun errichtet werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sylvia Gratzfeld aus Bonn

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Ich bin selbst aus Bonn und habe mir den Sachverhalt vor Ort angesehen. Die Errichtung des Zaunes ist def. eine künstlich erzeugte Behinderung. Die Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort, genau wie eine Begehung mit Perspektivwechsel hin zu Kindern oder in der Beweglichkeit eingeschränkten Menschen, hätte diese Fehlentscheidung und Materialverschwendung verhindert. Hier ist es wichtig das die Verwaltung dazulernt und zukünftig anders agiert, gerade im Verkehrssektor.

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