Region: Schweiz
Wirtschaft

Öffnung des Dienstleistungssektor zur Stärkung der Industrie in der Schweiz und Liechtenstein

Petition richtet sich an
Parlamente in Liechtenstein und Schweiz
86 Unterstützende
29% erreicht 300 für Sammelziel
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  1. Gestartet Februar 2024
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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09.02.2024, 09:43

Präzisierung


Neue Begründung:

Die Schweiz und Liechtenstein sind wirtschaftlich und kulturell stark miteinander verbunden. Gerade letztes Jahr wurde das 100-jährige Jubiläum des gemeinsamen Zollanschlussvertrags gefeiert.

Trotzdem gibt es ein grosses Manko im Dienstleistungssektor. Dieser wird auch für die Industrie immer wichtiger und ist der am stärksten wachsende Sektor in beiden Ländern.

 

Mit der Umsetzung der Europäischen Entsenderichtlinien, die auch für den Dienstleistungssektor gelten, wurden grosse Mauern aufgebaut. Grenzüberschreitende Dienstleistungen müssen mindestens 8 Tage im Voraus gemeldet werden und sind pro Firma und Mitarbeiter auf nur 90 Arbeitstage pro Jahr begrenzt – unabhängig von der Grösse der Firma. Gerade bei engerer Zusammenarbeit, grösseren Projekten oder bei schnellen Serviceeinsätzen ist dies ein nicht gangbarer Weg.

Liechtenstein wurde von der Schweiz bei der Einführung der Richtlinien wie die EU/EWR Länder behandelt, obwohl hier die eigentlichen Gründe für die Einführung der Richtlinien, nämlich Unterschiede bei den Löhnen und dem Sozialsystem nicht zutreffen. Auch die Mehrwert- und Ertragssteuern sind auf einem ähnlichen Niveau und sogar die Währung ist mit dem Schweizer Franken bereits seit 100 Jahren die gleiche.

Als Trotzreaktion wurden von Liechtenstein dann die gleichen Regeln für die Schweizer Firmen eingeführt. Man spricht von „gleich langen Spiessen“. Welch schreckliche Worte für zwei hochentwickelte miteinander stark verbundene Länder!

 

Die Entsenderichtlinien sind als Schutz vor Lohndumping aus dem Niedriglohnausland nötig und dass die Schweiz alle EU/EWR Länder gleich behandeln wollte ist löblich. Trotzdem sollten mit einem Land in Zoll- und Währungsunion andere Richtlinien gelten als beispielsweise mit Niedriglohnländern. Ein jüngst erstelltes rechtliches Gutachten von Prof. Dr. Christa Tobler von der Universität Basel zeigt, dass von beiden Seiten eine spezifische Lösung möglich wäre.

Ziel muss es sein, dass die Firmen auf beiden Seiten des Rheins ihre Stärken gemeinsam entfalten und unkompliziert zusammenarbeiten können.

Industriebetriebe, Gewerbebetriebe und Dienstleister fordern auf beiden Seiten des Rheins die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

 

Die Stiftung Zukunft Liechtenstein hat dieses Thema zur Liberalisierung des Dienstleistungssektor zwischen beiden Ländern eindrücklich aufgearbeitet: Hier sind sehr umfassend alle Publikationen zu dem Thema aufgelistet.

Liechtenstein und die Schweiz: Eine gute Freundschaft - auch mit Ecken und Kanten :: Stiftung Zukunft

.

Ein tolles kurzes Erklärvideo zu dem Thema:

stiftungzukunft.li/application/files/2116/0649/1203/Erklaerungsvideo_Stiftung_Zukunft.li_Untertitel.mp4

.

Zur Erläuterung der Vorschriften für die Bewilligungen beider Staaten sind hier die Links aufgeführt:

Link zur Meldung in der Schweiz:

entsendung.admin.ch/cms/content/willkommen_de

Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden | sg.ch

Link zur Meldung in Liechtenstein:

Dienstleistungserbringung (GDL) - Ausländer- und Passamt - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung (llv.li)



Neues Zeichnungsende: 31.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0


09.02.2024, 09:42

Präzisierung


Neue Begründung:

Die Schweiz und Liechtenstein sind wirtschaftlich und kulturell stark miteinander verbunden. Gerade letztes Jahr wurde das 100-jährige Jubiläum des gemeinsamen Zollanschlussvertrags gefeiert.

Trotzdem gibt es ein grosses Manko im Dienstleistungssektor. Dieser wird auch für die Industrie immer wichtiger und ist der am stärksten wachsende Sektor in beiden Ländern.

 

Mit der Umsetzung der Europäischen Entsenderichtlinien, die auch für den Dienstleistungssektor gelten, wurden grosse Mauern aufgebaut. Grenzüberschreitende Dienstleistungen müssen mindestens 8 Tage im Voraus gemeldet werden und sind pro Firma und Mitarbeiter auf nur 90 Arbeitstage pro Jahr begrenzt – unabhängig von der Grösse der Firma. Gerade bei engerer Zusammenarbeit, grösseren Projekten oder bei schnellen Serviceeinsätzen ist dies ein nicht gangbarer Weg.

Liechtenstein wurde von der Schweiz bei der Einführung der Richtlinien wie die EU/EWR Länder behandelt, obwohl hier die eigentlichen Gründe für die Einführung der Richtlinien, nämlich Unterschiede bei den Löhnen und dem Sozialsystem nicht zutreffen. Auch die Mehrwert- und Ertragssteuern sind auf einem ähnlichen Niveau und sogar die Währung ist mit dem Schweizer Franken bereits seit 100 Jahren die gleiche.

Als Trotzreaktion wurden von Liechtenstein dann die gleichen Regeln für die Schweizer Firmen eingeführt. Man spricht von „gleich langen Spiessen“. Welch schreckliche Worte für zwei hochentwickelte miteinander stark verbundene Länder!

 . 

Die Entsenderichtlinien sind als Schutz vor Lohndumping aus dem Niedriglohnausland nötig und dass die Schweiz alle EU/EWR Länder gleich behandeln wollte ist löblich. Trotzdem sollten mit einem Land in Zoll- und Währungsunion andere Richtlinien gelten als beispielsweise mit Niedriglohnländern. Ein jüngst erstelltes rechtliches Gutachten von Prof. Dr. Christa Tobler von der Universität Basel zeigt, dass von beiden Seiten eine spezifische Lösung möglich wäre.

. Ziel muss es sein, dass die Firmen auf beiden Seiten des Rheins ihre Stärken gemeinsam entfalten und unkompliziert zusammenarbeiten können. .

Industriebetriebe, Gewerbebetriebe und Dienstleister fordern auf beiden Seiten des Rheins die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

 . 

Die Stiftung Zukunft Liechtenstein hat dieses Thema zur Liberalisierung des Dienstleistungssektor zwischen beiden Ländern eindrücklich aufgearbeitet: Hier sind sehr umfassend alle Publikationen zu dem Thema aufgelistet.

Liechtenstein und die Schweiz: Eine gute Freundschaft - auch mit Ecken und Kanten :: Stiftung Zukunft

.

Ein tolles kurzes Erklärvideo zu dem Thema:

stiftungzukunft.li/application/files/2116/0649/1203/Erklaerungsvideo_Stiftung_Zukunft.li_Untertitel.mp4..

Zur Erläuterung der Vorschriften für die Bewilligungen beider Staaten sind hier die Links aufgeführt:

Link zur Meldung in der Schweiz:

entsendung.admin.ch/cms/content/willkommen_de

Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden | sg.ch

.Link zur Meldung in Liechtenstein:

Dienstleistungserbringung (GDL) - Ausländer- und Passamt - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung (llv.li)

.

Neues Zeichnungsende: 31.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0


09.02.2024, 09:41

Präzisierung


Neue Begründung:

Entwicklung der Schweizer und Liechtensteiner Industrie Im Gegensatz zur geläufigen Vorstellung deindustrialisiert sich die Industrie in derDie Schweiz und Liechtenstein nicht.sind Siewirtschaftlich wandeltund sichkulturell wiestark bereitsmiteinander seitverbunden. vielenGerade Jahrenletztes Jahr wurde das 100-jährige Jubiläum des gemeinsamen Zollanschlussvertrags gefeiert.

Trotzdem gibt es ein grosses Manko im Dienstleistungssektor. Dieser wird auch für die Industrie immer wichtiger und ist der am stärksten wachsende Sektor in beiden Ländern.

 

Mit der Umsetzung der Europäischen Entsenderichtlinien, die auch für den Dienstleistungssektor gelten, wurden grosse Mauern aufgebaut. Grenzüberschreitende Dienstleistungen müssen mindestens 8 Tage im Voraus gemeldet werden und sind pro Firma und Mitarbeiter auf nur 90 Arbeitstage pro Jahr begrenzt – unabhängig von der LandwirtschaftGrösse (primärerder Sektor)Firma. zurGerade Industriebei (sekundärerengerer Sektor)Zusammenarbeit, undgrösseren nunProjekten inoder denbei letztenschnellen JahrenServiceeinsätzen hinist zumdies Dienstleistungssektor.ein nicht gangbarer Weg.

ZweiLiechtenstein unterschiedlichewurde Phänomene treten gleichzeitig auf:  _ Die Wirtschaft als Ganzes: In absoluten Zahlen hat die Schweizer und Liechtensteiner Industrie in den letzten beiden Jahrzehnten einen beachtlichen Aufschwung erlebt. Da der Dienstleistungssektor jedoch schneller wächst als der sekundäre Sektor, ist der Anteil der Industrie an der Gesamtwirtschaft relativ gesehen kleiner geworden._ In der Industrie selbst hat sich das Wesen der Arbeit verändert: Zahlreiche Unternehmen produzieren nicht mehr nur Güter, sondern bieten zunehmend auch Dienstleistungen an. Selbst bei denjenigen Firmen, die keine Dienstleistungen anbieten, verändern sich die Anforderungsprofile an die Mitarbeitenden. Die Menge der «manuellen Arbeit» nimmt tendenziell ab, diejenige der «intellektuellen Arbeit» eher zu.. Heute ist der Dienstleistungssektor wegen dem Lohnschutz und den Anforderungen an die Arbeitsbedingungen stark reglementiert. Das heisst bevor man die Dienstleistung z.B. invon der Schweiz erbringt,bei istder 8Einführung Tageder davorRichtlinien einewie Meldungdie zuEU/EWR machenLänder behandelt, obwohl hier die eigentlichen Gründe für die Einführung der Richtlinien, nämlich Unterschiede bei den Löhnen und dem Sozialsystem nicht zutreffen. Auch die Tätigkeit kann nur 90 Tage im Jahr erfolgen.Zwischen LiechtensteinMehrwert- und der SchweizErtragssteuern sind dieseauf Argumenteeinem aberähnlichen nicht zutreffend da die LöhneNiveau und die Sozialsysteme, die MWST, die Ertragssteuern praktisch gleich sind. Auchsogar die Währung ist mit dem Schweizer Franken bereits seit 100 Jahren die gleiche.

EsAls bestehtTrotzreaktion auchwurden ein Zollvertrag zwischen der Schweiz undvon Liechtenstein seitdann nundie mehrgleichen als 100 Jahren. Dieser regelt aber nur den Austausch von Gütern. Eine moderne Wirtschaft braucht heute einen offenen Dienstleistungssektor genauso wie es vor 100 Jahren einen ZollvertragRegeln für die EntwicklungSchweizer Firmen eingeführt. Man spricht von „gleich langen Spiessen“. Welch schreckliche Worte für zwei hochentwickelte miteinander stark verbundene Länder!

 .

Die Entsenderichtlinien sind als Schutz vor Lohndumping aus dem Niedriglohnausland nötig und dass die Schweiz alle EU/EWR Länder gleich behandeln wollte ist löblich. Trotzdem sollten mit einem Land in Zoll- und Währungsunion andere Richtlinien gelten als beispielsweise mit Niedriglohnländern. Ein jüngst erstelltes rechtliches Gutachten von Prof. Dr. Christa Tobler von der IndustrieUniversität benötigtBasel hatte.zeigt, dass von beiden Seiten eine spezifische Lösung möglich wäre.

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Ziel muss es sein, dass die Firmen auf beiden Seiten des Rheins ihre Stärken gemeinsam entfalten und unkompliziert zusammenarbeiten können.

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Industriebetriebe, Gewerbebetriebe und Dienstleister fordern auf beiden Seiten des Rheins die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

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Die Stiftung Zukunft Liechtenstein hat dieses Thema zur Liberalisierung des Dienstleistungssektor zwischen beiden Ländern eindrücklich aufgearbeitet: Hier sind sehr umfassend alle Publikationen zu dem Thema aufgelistet.

Liechtenstein und die Schweiz: Eine gute Freundschaft - auch mit Ecken und Kanten :: Stiftung Zukunft

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Ein tolles kurzes Erklärvideo:Erklärvideo zu dem Thema:

stiftungzukunft.li/application/files/2116/0649/1203/Erklaerungsvideo_Stiftung_Zukunft.li_Untertitel.mp4

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Zur Erläuterung der Vorschriften für die Bewilligungen beider Staaten sind hier die Links aufgeführt:

Link zur Meldung in der Schweiz:

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Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden | sg.ch

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Link zur Meldung in Liechtenstein:

Dienstleistungserbringung (GDL) - Ausländer- und Passamt - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung (llv.li)

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Die Stiftung Zukunft Liechtenstein hat dieses Thema zur Liberalisierung des Dienstleistungssektor zwischen beiden Ländern eindrücklich aufgearbeitet: Hier sind sehr umfassend alle Publikationen zu dem Thema aufgelistet. Liechtenstein und die Schweiz: Eine gute Freundschaft - auch mit Ecken und Kanten :: Stiftung Zukunft

Neues Zeichnungsende: 31.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0


08.02.2024, 15:45

Präzisierung


Neuer Petitionstext:

GrenzüberschreitendGrenzüberschreitende Dienstleistungen (GDL) zwischen beiden Ländern müssen wieder wie früher ohne Beschränkungen erbracht werden können.

Zumindest müssen in einem ersten Schritt alle intellektuelleintellektuellen Arbeiten aus der Liste der meldepflichtigen qualifizierten Gewerbe gestrichen werden.



Neue Begründung:

Entwicklung der Schweizer und Liechtensteiner Industrie 

Im Gegensatz zur geläufigen Vorstellung deindustrialisiert sich die Industrie in der Schweiz und Liechtenstein nicht. Sie tertiärisiert sich, das heisst die Struktur wandelt sich wie bereits seit vielen Jahren von der Landwirtschaft (primärer Sektor) zur Industrie (sekundärer Sektor) und nun in den letzten Jahren hin zum Dienstleistungssektor. Dieser Begriff der Tertiärisierung umfasst zwei

Zwei unterschiedliche Phänomene,Phänomene dietreten gleichzeitig auftreten:  auf:  

_ Die Tertiärisierung der Wirtschaft als ganze:Ganzes: In absoluten Zahlen hat die Schweizer und Liechtensteiner Industrie in den letzten beiden Jahrzehnten einen beachtlichen Aufschwung erlebt. Da der Dienstleistungssektor jedoch schneller wächst als der sekundäre Sektor, ist der Anteil der Industrie an der Gesamtwirtschaft relativ gesehen kleiner geworden.

_ Die Tertiärisierung der Tätigkeiten in der Schweizer und Liechtensteiner Industrie: In der Industrie selbst hat sich das Wesen der Arbeit verändert. verändert: Zahlreiche Unternehmen produzieren nicht mehr nur Güter, sondern bieten zunehmend auch Dienstleistungen an. Selbst bei denjenigen Firmen, die keine Dienstleistungen anbieten, verändern sich die Anforderungsprofile an die Mitarbeitenden. Die Menge der manuellen«manuellen ArbeitArbeit» nimmt tendenziell ab, diejenige der «intellektuellen Arbeit» eher zu. zu.

Heute ist der Dienstleistungssektor wegen derdem PersonenfreizügigkeitLohnschutz und demden LohnschutzAnforderungen an die Arbeitsbedingungen stark reglementiert. Das heisst bevor man die Dienstleistung z.B. in der Schweiz erbringt, ist 8 Tage davor eine Meldung zu machen und die Tätigkeit kann nur 90 Tage im Jahr erfolgen.

Zwischen Liechtenstein und der Schweiz sind diese Argumente aber nicht zutreffend da die Löhne und die Sozialsysteme, die MWST, die Ertragssteuern praktisch gleich sind. Auch die Währung ist mit dem Schweizer Franken die gleiche.

Es besteht auch ein Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein seit nun mehr als 100 Jahren. Dieser regelt aber nur den Austausch von Gütern. Eine moderne Wirtschaft braucht heute einen offenen Dienstleistungssektor genauso wie es vor 100 Jahren einen Zollvertrag für die Entwicklung der Industrie benötigt hatte.

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kurzes Erklärvideo:

stiftungzukunft.li/application/files/2116/0649/1203/Erklaerungsvideo_Stiftung_Zukunft.li_Untertitel.mp4

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Zur Erläuterung der BehinderungVorschriften für die Bewilligungen beider Staaten sind hier die Links zu den Meldeportalen aufgeführt:

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Dienstleistungserbringung (GDL) - Ausländer- und Passamt - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung (llv.li)

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Die Stiftung Zukunft Liechtenstein hat dieses Thema zur Liberalisierung des Dienstleistungssektor zwischen beiden Ländern eindrücklich aufgearbeitet:kurzes Erklärvideo:stiftungzukunft.li/application/files/2116/0649/1203/Erklaerungsvideo_Stiftung_Zukunft.li_Untertitel.mp4LandingHier page:sind sehr umfassend alle Publikationen zu dem Thema aufgelistet.

Liechtenstein und die Schweiz: Eine gute Freundschaft - auch mit Ecken und Kanten :: Stiftung Zukunft



Neues Zeichnungsende: 31.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0


07.02.2024, 13:56

Präzisierung


Neuer Petitionstext:

Grenzüberschreitend Dienstleistungen (GDL) zwischen beiden Ländern müssen wieder wie früher ohne Beschränkungen erbracht werden können.

Zumindest Intellektuellemüssen in einem ersten Schritt alle intellektuelle Arbeiten müssen aus der Liste der meldepflichtigen qualifizierten Gewerbe gestrichen werden, damit diese Dienstleistungen grenzüberschreitend (GDL) zwischen beiden Ländern ohne Beschränkung erbracht werden können.werden.



Neue Begründung:

Entwicklung der Schweizer und Liechtensteiner Industrie 

Im Gegensatz zur geläufigen Vorstellung deindustrialisiert sich die Industrie in der Schweiz und Liechtenstein nicht. Sie tertiärisiert sich, das heisst die Struktur wandelt sich wie bereits seit vielen Jahren von der Landwirtschaft (primärer Sektor) zur Industrie (sekundärer Sektor) und nun in den letzten Jahren hin zum Dienstleistungssektor. Dieser Begriff der Tertiärisierung umfasst zwei unterschiedliche Phänomene, die gleichzeitig auftreten:  

_ Die Tertiärisierung der Wirtschaft als ganze: In absoluten Zahlen hat die Schweizer und Liechtensteiner Industrie in den letzten beiden Jahrzehnten einen beachtlichen Aufschwung erlebt. Da der Dienstleistungssektor jedoch schneller wächst als der sekundäre Sektor, ist der Anteil der Industrie an der Gesamtwirtschaft relativ gesehen kleiner geworden.

_ Die Tertiärisierung der Tätigkeiten in der Schweizer und Liechtensteiner Industrie: In der Industrie selbst hat sich das Wesen der Arbeit verändert. Zahlreiche Unternehmen produzieren nicht mehr nur Güter, sondern bieten zunehmend auch Dienstleistungen an. Selbst bei denjenigen Firmen, die keine Dienstleistungen anbieten, verändern sich die Anforderungsprofile an die Mitarbeitenden. Die Menge der manuellen Arbeit nimmt tendenziell ab, diejenige der «intellektuellen Arbeit» eher zu. 

Heute ist der Dienstleistungssektor wegen der Personenfreizügigkeit und dem Lohnschutz stark reglementiert. Das heisst bevor man die Dienstleistung z.B. in der Schweiz erbringt, ist 8 Tage davor eine Meldung zu machen und die Tätigkeit kann nur 90 Tage im Jahr erfolgen.

Zwischen Liechtenstein und der Schweiz sind diese Argumente aber nicht zutreffend da die Löhne und die Sozialsysteme, die MWST, die Ertragssteuern praktisch gleich sind. Auch die Währung ist mit dem Schweizer Franken die gleiche.

Es besteht auch ein Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein seit nun mehr als 100 Jahren. Dieser regelt aber nur den Austausch von Gütern. Eine moderne Wirtschaft braucht heute einen offenen Dienstleistungssektor genauso wie es vor 100 Jahren einen Zollvertrag für die Entwicklung der Industrie benötigt hatte.

Zur Erläuterung der Behinderung beider Staaten sind hier die Links zu den Meldeportalen aufgeführt:

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Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden | sg.ch

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Dienstleistungserbringung (GDL) - Ausländer- und Passamt - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung (llv.li)

Die Stiftung Zukunft Liechtenstein hat dieses Thema zur Liberalisierung des Dienstleistungssektor zwischen beiden Ländern eindrücklich aufgearbeitet:

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Neues Zeichnungsende: 06.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0



07.02.2024, 13:01

Präzisierung


Neuer Petitionstext:

Zumindest Intellektuelle Arbeiten müssen aus der Liste der meldepflichtigen qualifizierten Gewerbe gestrichen werden, damit diese Dienstleistungen grenzüberschreitend (GDL) zwischen beiden Ländern ohne Beschränkung erbracht werden können.



Neue Begründung:

Entwicklung der Schweizer und Liechtensteiner Industrie 

Im Gegensatz zur geläufigen Vorstellung deindustrialisiert sich die Industrie in der Schweiz und Liechtenstein nicht. Sie tertiärisiert sich, das heisst die Struktur wandelt sich wie bereits seit vielen Jahren von der Landwirtschaft (primärer Sektor) zur Industrie (sekundärer Sektor) und nun in den letzten Jahren hin zum Dienstleistungssektor. Dieser Begriff der Tertiärisierung umfasst zwei unterschiedliche Phänomene, die gleichzeitig auftreten:  

_ Die Tertiärisierung der Wirtschaft als ganze: In absoluten Zahlen hat die Schweizer und Liechtensteiner Industrie in den letzten beiden Jahrzehnten einen beachtlichen Aufschwung erlebt. Da der Dienstleistungssektor jedoch schneller wächst als der sekundäre Sektor, ist der Anteil der Industrie an der Gesamtwirtschaft relativ gesehen kleiner geworden.

_ Die Tertiärisierung der Tätigkeiten in der Schweizer und Liechtensteiner Industrie: In der Industrie selbst hat sich das Wesen der Arbeit verändert. Zahlreiche Unternehmen produzieren nicht mehr nur Güter, sondern bieten zunehmend auch Dienstleistungen an. Selbst bei denjenigen Firmen, die keine Dienstleistungen anbieten, verändern sich die Anforderungsprofile an die Mitarbeitenden. Die Menge der manuellen Arbeit nimmt tendenziell ab, diejenige der «intellektuellen Arbeit» eher zu. 

Heute ist der Dienstleistungssektor wegen der Personenfreizügigkeit und dem Lohnschutz stark reglementiert. Das heisst bevor man die Dienstleistung z.B. in der Schweiz erbringt, ist 8 Tage davor eine Meldung zu machen und die Tätigkeit kann nur 90 Tage im Jahr erfolgen.

Zwischen Liechtenstein und der Schweiz sind diese Argumente aber nicht zutreffend da die Löhne und die Sozialsysteme, die MWST, die Ertragssteuern praktisch gleich sind. Auch die Währung ist mit dem Schweizer Franken die gleiche.

Es besteht auch ein Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein seit nun mehr als 100 Jahren. Dieser regelt aber nur den Austausch von Gütern. Eine moderne Wirtschaft braucht heute einen offenen Dienstleistungssektor genauso wie es vor 100 Jahren einen Zollvertrag für die Entwicklung der Industrie benötigt hattehatte.

Zur Erläuterung der Behinderung beider Staaten sind hier die Links zu den Meldeportalen aufgeführt:

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Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden | sg.ch

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Dienstleistungserbringung (GDL) - Ausländer- und Passamt - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung (llv.li)

Die Stiftung Zukunft Liechtenstein hat dieses Thema zur Liberalisierung des Dienstleistungssektor zwischen beiden Ländern eindrücklich aufgearbeitet:

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Neues Zeichnungsende: 06.05.2024
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