Образование

Besoldung des Ersten Beförderungsamtes - u.a. Besoldungsungerechtigkeiten

Петицията е адресирана до
Landesregierung NRW
252 Поддържащ 249 в / след Северен Рейн-Вестфалия
1% от 29 000 за кворум
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  1. Започна 2024-2-23
  2. Колекция все още 8 седмици
  3. Подаване
  4. Диалог с получателя
  5. Решение

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Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ hat die Landesregierung die längst überfällige und notwendige Anpassung der Einstiegsbesoldung von Lehrkräften der Lehrämter Grundschule und Sekundarstufe I auf A13 eingeleitet. Leider wurde dabei die Chance vertan, das gesamte Besoldungsgefüge zu überarbeiten. Statt bereits vorhandene Ungerechtigkeiten aufzulösen, wurden neue geschaffen. Trotz aller Kritik der Verbände und Gewerkschaften wurden keine Besoldungsanpassungen für Beförderungs-, Funktions-, und Leitungsämter im Schulbereich vorgenommen. Damit bricht die Landesregierung mit dem Grundsatz des beamtenrechtlichen Abstandsgebotes. Besonders deutlich wird dieser Rechtsbruch bei der Nichtanpassung der Besoldung des ersten Beförderungsamtes, welches weiterhin mit A13 vergütet wird, obwohl bereits zwei Anpassungsschritte der Einstiegsgehälter vorgenommen wurden. Statt die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, hat die Landesregierung im Zuge des Gesetzes lediglich einen Prüfauftrag angekündigt, „welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämtern im Schulbereich, sowie bei der Besoldung der Fachleitungen aufgrund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer notwendig sind.“ Ein Jahr später ist die Landesregierung immer noch nicht in der Lage, ein Prüfergebnis vorzulegen und die nächsten logischen Schritte einzuleiten, denn der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 sieht keine weiteren besoldungsrechtlichen Anpassungen für diese Gruppen vor. Die Ignoranz der Landesregierung dieser Situation gegenüber ist erschütternd und beschädigt nachhaltig das Vertrauensverhältnis zwischen betroffenen Lehrkräften und dem Dienstherrn.

Wir fordern von der Landesregierung:

  • Umgehend zu handeln und die Ungerechtigkeiten des Besoldungsgefüges rückwirkend zu beseitigen. Dabei müssen alle Anpassungen auch ruhegehaltsfähig sein.
  • Besonders das Erste Beförderungsamt ist überproportional von den neu entstandenen Ungerechtigkeiten betroffen. Dieser Tatsache muss endlich Rechnung getragen werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Abstand zwischen Einstiegs- und Erstem Beförderungsamt vor der Änderung des Besoldungsgesetzes eine volle Besoldungsgruppe betrug, einer Prüfung bedurfte, mit einer Ernennungsurkunde besiegelt wurde und nach wie vor die Übertragung zusätzlicher Aufgaben beinhaltet. Ein einfacher (ruhegehaltsfähiger) Zuschlag würde eine deutliche Abwertung (Reduzierung der zugeschriebenen Wertigkeit) bedeuten und kann daher nicht als amtsangemessene Bezahlung gelten.
  • Wir unterstützen in diesem Zusammenhang den Antrag („Gut durchdacht statt schlecht gemacht: …“; Drucksache 18/6384) der SPD-Fraktion im Landtag vom 17.10.23 und beziehen uns ausdrücklich darauf. 
  • Wir erwarten von allen Verbänden einschließlich des DBB rechtliche Schritte zu prüfen und ggf. einzuleiten, sollte die Landesregierung weiterhin an ihren rechtswidrigen Nichtanpassungen festhalten.
  • Sollten Anpassungen vorgenommen werden und diese nicht rückwirkend und ruhegehaltsfähig sein, erwarten wir ebenfalls rechtliche Schritte der Verbände.

Причина

Eine Begründung der Petition findet sich in der Situationsbeschreibung und der Beschreibung der Forderungen.

Благодарим ви за вашата подкрепа, Torsten Hautkappe извън Bielefeld
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Защо хората подписват

Ich bin selber direkt betroffen und möchte gegen die jahrelange Ungerechtigkeit protestieren. Ich selber musste vier Mal eine Revision machen, um überhaupt eine A13-Stelle zu bekommen, obwohl ich ursprünglich sogar einen Sek II-Abschluss habe.
Außerdem musste ich eine Aufgabe übernehmen, was auch immer mal wechselte.
Zudem war die Vergabe der A13-Stellen in den letzten Jahren überwiegend vom Wohlwollen der Schulleiter abhängig, was auch zur Ungleichbehandlung führte, da nicht mit gleichem Maß gemessen wurde.

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