Gleicher Schutz für alle deutschen Staatsbürger in Kenia. Keine Zweiklassendiplomatie!
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청원서의 내용
Die Deutsche Botschaft in Nairobi schützt deutsche Staatsbürger im Fall eines Straftatsverdachts in Kenia nicht gleich.
Bei pädophilieverdächtigen Deutschen stellt die Botschaft von Anfang an Begleitung durch einen erfahrenen Kriminalisten, um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu wahren.
Alle anderen deutschen Staatsbürger hingegen bleiben ohne diesen Schutz, selbst wenn es zu massiven Rechtsstaatsbrüchen, gefälschten Beweisen, Korruption oder unmenschlicher Behandlung kommt.
In Kenia geborene deutsche Kinder, die nach der Verhaftung ihrer Eltern ohne Versorgung, Betreuung und medizinische Hilfe zurückbleiben, bedeuten einen klaren Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Wir fordern die Gleichbehandlung aller Deutschen in Kenia und ein sofortiges Handeln des Auswärtigen Amts.
Vergleich mit anderen EU-Staaten:
Während Italien und Frankreich ihre Staatsbürger in Kenia aktiv schützen, verhält sich Deutschland zurückhaltend. Italienische Diplomaten greifen direkt ein, stellen den Kontakt zu Polizei und Richtern her und unterstützen bei der Rückgabe von Pässen und Kautionen. Französische Vertreter erscheinen oft schon bei der Verhaftung, um Rechtsstaatlichkeit zu sichern – nicht zuletzt, weil Frankreich seine Interessen und Bürger in Afrika traditionell offensiv schützt. Deutsche dagegen werden in Kenia regelmäßig allein gelassen, auch wenn gravierende Rechtsstaats- und Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Die deutsche Botschaft verweist auf die Souveränität Kenias, schreitet aber dann ein, wenn es um hochpolitische Fälle wie Pädophilie geht. Damit entsteht ein Schutzgefälle: Wer eines schweren Sexualdelikts verdächtigt wird, erhält aktive Unterstützung, während unbescholtene deutsche Familien, Kinder und Rentner rechtlos bleiben.
Forderung:
"Normale" Deutsche Staatsbürger müssen denselben diplomatischen Schutz genießen wie Pädophilieverdächtige bzw. wie Franzosen und Italiener. Die Botschaft darf nicht länger selektiv handeln, sondern muss bei jedem polizeilichen Eingriff darauf achten, dass Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte eingehalten werden.
Ich habe persönlich sowohl das Handeln der deutschen Botschaft bei einem pädophilieverdächtigen Deutschen erlebt und erlebte das Nichtstun der deutschen Botschaft bei anderem Tatverdacht mit vielen Rechtsstaats- und Menschenrechtsverletzungen. Obwohl die Botschaft am Tag der Verhaftung durch die Polizei informiert wird, fragtsie nicht mal unverzüglich proaktiv bei den Deutschen Verhafteten nach, ob ein Deutsches Kind betroffen ist. Rechtsschutz wie beim Tatverdacht der Pädophilie leistet sie niemals.
Ich halte die Petition für wichtig, weil es viele Staaten gibt, wo es zu massiven Rechtsverletzungen und Menschenrechtsverletzungen kommt. Es kann jeden Urlauber treffen, der dann allein gelassen wird.
Forderungen:
Gleicher Schutz für alle Deutschen in Kenia, unabhängig vom Tatvorwurf
Einsatz kompetenter Botschaftsmitarbeiter zur Sicherstellung rechtsstaatlicher Verfahren
Wahrung der Kinderrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention
Überprüfung der Botschaftspraxis durch das Auswärtige Amt.