Umwelt

Hönnetalzerstörung stoppen! Die Heimat erhalten. Ministerpräsident Hendrik Wüst - handeln Sie jetzt!

Petition richtet sich an
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst
1.375 Unterstützende
137% erreicht 1.000 für Sammelziel
1.375 Unterstützende
137% erreicht 1.000 für Sammelziel
  1. Gestartet September 2023
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Ich entscheide, wer meine Unterstützung sehen darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

 

24.04.2024, 14:45

www.come-on.de/lennetal/balve/

Menden/Hönnetal – Das ging schnell: 24 Einwendungen gab es gegen die Erweiterung des Steinbruchs im Hönnetal – in nur zweieinhalb Stunden waren alle besprochen. Dieser sogenannte Erörterungstermin bei einem Planfeststellungsverfahren war vorgeschrieben – 17 Stellungnahmen und Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange und sieben von Privatpersonen waren vorab eingegangen.

Diese wurden am Dienstag auf der Wilhelmshöhe in Menden erläutert. Eine Fortsetzung des Termins, an dem auch Stefan Flügge als Werkleiter des Steinbruchbetreibers Lhoist teilnahm, ist nicht mehr nötig.

Im Wesentlichen ging es dabei um die Gefahr einer Grundwasserabsenkung mit möglichen Auswirkungen wie „Trockenfallen der Hönne“, Gefahr für Schluchtenwälder und das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH). Und: Die hydrogeologischen Gutachten werden durch die Einwender zum Teil angezweifelt – aufgrund von Unklarheiten bezüglich der Durchlässigkeit, der Grundwasserströme und unerforschter Verkarstungen.

Lärm- Licht- und Staubimmissionen und Erschütterungen spielen insbesondere für die Einwohner von Eisborn eine große Rolle – nicht zuletzt aufgrund von Grenzwertüberschreitungen in der Vergangenheit und mehr Sprengungen in der Zukunft. Daher sollen die Messmethoden für Staub- und Lärmimmissionen sowie Erschütterungen und Einleitungsmengen in den Asbecker Bach und die damit verbundene Hochwassergefahr für das Hönnetal überprüft werden, hieß es am Dienstag.

Ebenfalls eine Sorge: Vorhandene Höhlen und die Höhlenfauna im Abbaugebiet könnten Schaden nehmen, die Quellen im Hönnetal sollen geschützt werden. Der Artenschutz, besonders im Hinblick auf die Geburtshelferkröte, soll beachtet werden, ebenso das Verschlechterungsverbot von oberirdischen Gewässern und des Grundwassers.

Dr. Johann Ösing vom Fachdienst Umwelt des Märkischen Kreises wies im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hin, dass innerhalb der rechtlich gesetzten Frist von einem Monat die Niederschrift verfasst wird. Diese sei die Grundlage für das weitere Planfeststellungsverfahren. Anschließend werde die Untere Wasserbehörde als Planfeststellungsbehörde prüfen, inwiefern die Voraussetzungen für einen Planfeststellungsbeschluss gegeben sind.

Aus dem Erörterungstermin ergab sich zudem vereinzelt der Bedarf, Unterlagen durch die Firma Lhoist ergänzen beziehungsweise präzisieren zu lassen. Sofern alle Voraussetzungen gegeben sein sollten, könne der Planfeststellungsbeschluss erfolgen.

Nach vollständiger Durchführung des Anhörungsverfahrens gelte es aber auch, die aktuell gültigen Fassungen von Gesetzen und Vorschriften zu berücksichtigen. Denn: Durch die Länge komplexer Planfeststellungsverfahren könnten sich diese – zum Beispiel auf EU- oder Bundesebene – während des Verfahrens geändert haben. Auch die Ergebnisse aktueller Rechtsprechung sollen hier einfließen.







18.12.2023, 21:13

Liebe Hönnetalfreunde,

ein kurzer Rückblick: Mehr als 1000 Menschen haben sich in den letzten Monaten unmissverständlich für ein Ende des Kalktagebaus im Hönnetal ausgesprochen (aktuell 1151), davon 743 aus dem Märkischen Kreis sowie viele, die ihre Wurzeln im Hönnetal haben. Die lesenswerten Kommentare der Unterzeichner sprechen eine klare Sprache. www.openpetition.de/petition/kommentare/hoennetalzerstoerung-stoppen-die-heimat-erhalten-ministerpraesident-hendrik-wuest-handeln-sie-jetzt#petition-main Bitte bewerten Sie die besten Kommentare mit 👍

Aktuelle Informationen zum Antwortschreiben von Ministerin Mona Neubaur, Plänen des Lhoist-Konzerns, usw. finden Sie hier: stiftung-hoennetal.de/aktuelles-zum-jahreswechsel-2023-24/

Bitte nutzen Sie die stille Zeit zwischen den Jahren auch dafür, Freunde und Verwandte in nah und fern auf die Petition aufmerksam zu machen. Die persönliche Werbung für den Schutz des Hönnetals wirkt erfahrungsgemäß am stärksten.

Die Weitergabe der Petition bleibt auch künftig enorm wichtig. Ob online oder handschriftlich, ob jung oder alt, mit Kommentar oder ohne: Jede Unterschrift und Stimme zählt!

Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein geruhsames Weihnachtsfest
- und ein hoffentlich friedlicheres Jahr 2024

Glück auf!

Für die Stiftung Hönnetal
Adalbert Allhoff-Cramer

PS Die Zeichnungsfrist der Petition wurde vorerst auf den 29.02.2024 verlängert. Den Status quo entnehmen Sie bitte den nachfolgend beigefügten Kennzahlen. Weitere Information findet sich in den Statistiken nach Orten und Ländern.  Nach einem Klick auf die fettgedruckten Zahlen öffnen sich die jeweiligen Unterschriften. www.openpetition.de/petition/statistik/hoennetalzerstoerung-stoppen-die-heimat-erhalten-ministerpraesident-hendrik-wuest-handeln-sie-jetzt#petition-main

Das abgebildete Foto zeigt den Blick von der Aussichtsplattform im Balver Wald in das Hönnetal bei Balve-Garbeck im Jahre 2019. (Foto AC).

KENNZAHLEN
Zeichnungsfrist: 09.09.2023 bis 29.02.2024

Status:  Petition in Zeichnung 

Initiator: Stiftung Hönnetal, Hauptstraße 21, 58802 Balve, Deutschland

Empfänger: NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, Nordrhein-Westfalen

Sammelziel: 1.000 (Sammelziel erfüllt zu 115 %)

Online Unterstützende nicht öffentlich: 330 (39 % aller Unterstützenden)

Widerrufene Unterschriften: 1 (0,1 % aller Unterstützenden)

Kontaktierbare Unterstützende: 686 (77 % aller Unterstützenden mit Email)

Widerrufene Kontaktierbarkeit: 44 (4,9 % aller Unterstützenden mit Email)



21.11.2023, 10:13

21.11.2023. Die lang erwarteten Stellungnahmen zur Vertiefung des Steinbruchs Asbeck liegen seit gestern vor: Drei dicke Ordner voller Gutachten und Pläne. Von Auftrags- oder Parteigutachten des Lhoist-Konzerns zu sprechen verbietet die Höflichkeit; sorgfältiges Lesen und Hinterfragen wird aber notwendig sein.

Gleich zu Anfang fällt ein Ergebnis auf: Ausnahmslos alle 11 Fachgutachten und Stellungnahmen sehen keine Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen im Hönnetal (teilweise unter Auflagen). Richtig ist: Es geht hier um die Vertiefung des Steinbruchs Asbeck, sonst nichts. Gutachter müssen auf das ihnen vorgegebene Thema fokussieren. Sie müssen dabei aber nicht Scheuklappen aufsetzen.

Ein Beispiel: Im Landschaftspflegerischen Begleitplan erklärt das Landschaftsarchitekturbüro Georg von Luckwald zum Thema „Schutzgut Landschaftsbild“, es gebe lediglich geringfügige Veränderungen des Landschaftsbildes ohne erhebliche Auswirkungen (Seite 29). Die krude Begründung: „Da der Vorhabenbereich nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist und der Steinbruch nahezu komplett eingegrünt ist, kann der Vorhabenbereich im Nahbereich lediglich von zwei Stellen eingesehen werden. Es handelt sich um den Aussichtspunkt, der sich nördlich der Nordwestecke des Vorhabenbereich befindet sowie um die „Pyramidenhalde“ nordöstlich des Vorhabenbereich, von deren Plateau man in den Steinbruch schauen kann. Von diesen beiden Punkten aus wird auch die Änderung des Landschaftsbildes sowohl durch die Steinbruchvertiefung als auch durch die spätere Anlage des Abgrabungsgewässers sichtbar sein. Personen, die sich an diese Punkte begeben, tun dies i.d.R. in der Absicht, den Steinbruch zu betrachten. Der Steinbruch ist hier also nicht negativ zu bewerten. Die Änderungen innerhalb des Steinbruchs werden somit als nicht erheblich eingestuft, zumal im sonstigen Nahbereich die Veränderung der Landschaft nicht wahrnehmbar sein wird.“ (Orthografiefehler im Original).

Richtig, die geplante Vertiefung spielt sich im Wesentlichen im Untergrund ab, im Unsichtbaren. Verglichen wird die Veränderung mit dem Status quo heute. Die extremen Landschaftseingriffe im Vorfeld, die erst zur heutigen Landschaftszerstörung hinter der Felsgruppe der Sieben Jungfrauen geführt haben, sind dem Landschaftsarchitekturbüro nicht einmal eine Randnotiz wert. Es verhöhnt geradezu die Gefühle derer, die sich um das Bild ihrer Heimat sorgen (siehe die Kommentare hier), wenn das wichtige Kapitel „Schutzgut Landschaftsbild“ kurzerhand mit der Bewertung „nicht beeinträchtigt“ abgeschlossen wird. Und es weckt berechtigte Zweifel an der Objektivität und Umsicht der Gutachter.

Im geltenden Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) findet sich der Begriff „Landschaftsbild“ allein 15 mal. So heißt es: „Natur und Landschaft sollen im besiedelten und unbesiedelten Raum so geschützt, entwickelt und, soweit erforderlich, wiederhergestellt werden, dass alle Funktionen des Naturhaushalts, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert werden. Die biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen ist ein Naturkapital, das auch einen wichtigen Beitrag zum Wohlergehen der Bevölkerung und zum wirtschaftlichen Wohlstand beiträgt.“ Und an anderer Stelle: „Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile, -strukturen und -elemente sowie Orts- und Landschaftsbilder mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern besitzen vielfach ungenutzte identitätsstiftende und imagebildende Potenziale. Dies gilt auch für Sichtbeziehungen und Sichträume. Es gilt, diese Potenziale zu erkennen, die Bedeutung von wertgebenden Kulturlandschaftselementen sowie Raum- und Sichtbezügen bewusst zu machen und ihre Wahrnehmbarkeit zu verbessern.„

Der Steinbruch Asbeck nach der „Wiederherrichtung“

Von Renaturierung nach Ende des Tagebaus, im Sinne einer Wiederherstellung eines möglichst natürlichen Zustands, wird in den vorliegenden Texten gar nicht gesprochen. Es findet auch keine Verfüllung statt, wie mancher vermuten mag. Der Fachbegriff heißt „Wiederherrichtung“. Dabei wird keineswegs der Ursprungszustand wieder hergerichtet, weil das auch gar nicht möglich wäre. Die Eingriffe in die Landschaft haben Ewigkeitswert.

Auch im vorliegenden Fall sollen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan Maßnahmen getroffen werden, die sich im folgenden Schaubild darstellen. Der Normalfall ist dabei die „natürliche Sukzession“. Das heißt: Man überlässt die Natur sich selbst. In Randbereichen sollen aber Flussregenpfeifer-Habitate angelegt werden; für die genutzten Stollen werden Ruhezeiten zum Schutz der Fledermauskolonien definiert.

Weiter hier: stiftung-hoennetal.de/planung-steinbruch-asbeck-gutachten-und-stellungnahmen/


18.11.2023, 10:53

Das Zulassungsverfahren für die Tieferlegung des Steinbruchs Asbeck in Balve wird hier beschrieben: www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=95c9abc1-adc4-43a5-9c3d-463820380fdb

Die Offenlegung der Planungsunterlagen erfolgt ab Montag, und dauert bis zum 19.12.2023.

Der "Antrag gem. § 68 WHG über die Vertiefung des Steinbruches Asbeck (K10) auf + 120 mNN im Werk Hönnetal der Rheinkalk GmbH, Sammeln, Heben, Ableiten und Nutzen des zulaufenden Grundwassers im Bereich der geplanten Vertiefung sowie Anpassung der Wiederherrichtung um den
Bereich der Vertiefung" betrifft nur die Vertiefung des Steinbruchs.

Die weiteren (bereits angekündigten) Schritte, die Erweiterung und der Ausbau des Kalkabbaus, sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Es ist die bekannte Salamitaktik, die zu der jetzigen dramatischen Landschaftszerstörung im Hönnetal geführt hat. Diese soll offensichtlich weiter fortgesetzt werden.


Mehr zum Thema Umwelt

5.471 Unterschriften
19 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern